Wie schnell darf man Fahrrad fahren?

Es gibt in Deutschland mittlerweile für alles Regeln und Gesetze. Mit einem Fahrrad darf man beispielsweise in der Stadt gerade einmal 7 km/h schnell fahren.

Sollte man dies nicht wissen und beispielsweise mit dem Fahrrad zu schnell unterwegs sein, so kann es schnell zu einem uneinigeplanten anhalten

durch das Ordnungsamt oder gar die Polizei kommen.

Mann sollte jedoch beachten, das auf Fußwegen, wo kein Radweg vorhanden ist, darf mit dem Fahrrad gefahren werden.

Allerdings ist hier zu beachten. das man auf solch einem Fußweg nur Schrittgeschwindigkeit fahren darf.

Also kann man auch gleich laufen, werden sich jetzt viele denken.

Die Ordnungshüter werden allerdings ein Auge zudrücken wenn man ein wenig schneller fährt als erlaubt.

Bei Radfahren mit einem Rennrad sieht das ganze schon anders aus. Diese dürfen in einer Ortschaft maximal 45 km/h fahren, solange keine Gefahr davon ausgeht, dass sie mit anderen Verkehrsteilnehmern kollidieren.

Dies bedeutet, das ein Renradfahrer vorher ab bremsen muss, wenn er beispielsweise Fußgänger sieht, die die Straße überqueren wollen.

Es ist hierbei hilfreich, wenn man die Ausgabe der STVO von nach 1998 Besitz oder einsehen kann.

Denn nun kommt die Überraschung. In der STVO ist keine Geschwindigkeit vorgeschrieben, die ein Radfahrer fahren darf.

Allerdings gibt es einen Paragraphen, der vorschreibt, dass man auf Radwegen nicht über 40 km/h fahren darf, wenn direkt ein Fußweg am Radweg vorhanden ist.

Für viele mag es wirklich komisch klingen, allerdings sollte man hierbei wirklich einmal die STVO lesen und sich einfach kundig machen, was erlaubt ist und was nicht.

Bitte greifen Sie nicht zu einer STVO vor 1998 da diese nur noch teilweise gültig ist.

Ansonsten eine gute Fahrt mit dem Fahrrad.