Bußgelder für Fahrradfahrer

Viele Menschen nutzen es täglich für den Weg zur Arbeit oder in der Freizeit, das Fahrrad. Immer wieder gibt es jedoch Menschen, welche denken auf dem Fahrrad fern ab der Straßenverkehrsordnung unterwegs zu sein.Nur wenige Menschen wissen das auch ein Verkehrsvergehen auf dem Rad teuer

werden und sogar zum Führerscheinentzug führen kann.

Einige Beispiele aus dem aktuellen Bußgeldkatalog für Radfahrer zeigen, das die Nichtbeachtung der Regeln wie immer in Deutschland richtig teuer werden kann.

So kann die Nichtnutzung eines ausdrücklich geschilderten Radweges mit einem Bußgeld von mindestens 15 Euro geahndet werden.Sollte durch die Nichtnutzung gar ein anderer Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet werden, werden 20 bis 25 Euro fällig. Kommt es durch die Missachtung des vorgeschriebenen Verkehrsweges zu einem Unfall sind 30 Euro zu berappen.

Sollte man den Radweg zwar benutzen, jedoch auf der Falschen Seite fahren, wenden die entsprechenden Bußgelder auch ganz schnell fällig. Prinzipiell gilt, sofern vorhanden immer den Radweg in Fahrtrichtung zu benutzen. Sollte man als Fahrradfahrer den Radweg mit einem Fußweg verwechseln, kann man auch mithilfe einer kleinen Erinnerung von 10 Euro gleich auf seine Verwechslung aufmerksam gemacht werden.Sollte auch hier jemand zu schaden kommen, werden auch wieder 30 Euro fällig.

Auch das telefonieren während des Radfahrens ist in Deutschland verboten, sollte man es doch tun und dabei erwischt werden, sind 25 Euro fällig.

Hat man es als Radfahrer einmal sehr eilig und huscht noch schnell über die rote Ampel wird es richtig teuer. Hier sind nach aktuellem Katalog 25 Euro fällig, werden andere gefährdet kostet es gleich 62,50 Euro.

War die rot überfahrene Ampel schon länger als eine Sekunde rot, werden auch 62,50 Euro fällig, sollte hier jemand gefährdet werden oder es zu Unfällen kommen, sind 100 Euro Strafe zu erwarten.

Viele so gestoppte Radfahrer sind uneinsichtig bezüglich der Strafen und sehen sich als Willküropfer der Ordnungshüter, da es "ja jeder macht". Oftmals wird dabei übersehen, dass diese Regeln, egal ob Rotlichtverstöße, nicht genutzte Radwege oder Kinder ohne Fahrradhelm, nur den einen Sinn haben, die Menschen zu schützen; Fahrer, andere Verkehrsteilnehmer und Passanten. Rücksicht sollte somit stets oberstes Gebot sein.